Grundsatz Eins
Wer auch immer sich
mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung
für das ihm anvertraute Lebewesen.
Grundsatz Zwei
Die Haltung des Pferdes
muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
Grundsatz Drei
Der physischen wie
psychischen Gesundheit des Pferdes ist, unabhängig von seiner
Nutzung, oberste Bedeutung einzuräumen.
Grundsatz Vier
Der Mensch hat jedes
Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter
und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
Grundsatz Fünf
Das Wissen um die
Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse
im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter.
Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen
zu übermitteln.
Grundsatz Sechs
Der Umgang mit dem
Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung, gerade
für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten
und zu fördern.
Grundsatz Sieben
Der Mensch, der gemeinsam
mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und da ihm anvertraute
Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung
ist die größtmögliche Harmonie zwischen Pferd
und Mensch.
Grundsatz Acht
Die Nutzung des Pferdes
im Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung,
seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft
orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch
medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des
Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
Grundsatz Neun
Die Verantwortung
des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich
auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss
der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.
Die ,,Ethischen Grundsätze
des Pferdefreundes" wurden 1995 von der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) erarbeitet und vom Verbandsrat verabschiedet.
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