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Wettbewerbs-Ordnung (WBO)

Entdecke die Möglichkeiten

© FN

Bunt, vielfältig und unkompliziert - die seit 1. Januar 2008 gültige Wettbewerbs-Ordnung (WBO) bringt Farbe ins schwarz-weiße Turniergeschehen. Bei der Ausschreibung sind der Fantasie der Veranstalter kaum Grenzen gesetzt, gerade mal so viele, dass die Sicherheit von Pferd und Reiter und der Tierschutz gewährleistet sind. Denn das Motto der WBO lautet: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig!". Sie ist die "Bibel" jedes Turnierveranstalters und -teilnehmers: die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Dies hat sich auch nicht mit der Einführung der WBO geändert, im Gegenteil: Seit dem 1. Januar 2008 regelt die LPO den klassischen Turniersport von Klasse S bis hinunter zur Klasse E, die Einteilung in die drei Kategorien A, B und C gibt es somit nicht mehr.

Der Pferdesport in seiner ganzen Vielfalt

Ergänzend zur LPO gibt es die Wettbewerbs-Ordnung, hinter der sich weit mehr verbirgt als nur die bisherige Kategorie C. Die WBO deckt nicht nur die gesamte Palette der "Reiterwettbewerbe" ab - Dressur-, Spring-, Geländereiterwettbewerbe, einfache Reiterwettbewerbe, Longenreiterwettbewerbe, Fahrerwettbewerbe und Führzügelklassen aller Art -, sondern beinhaltet auch zahlreiche breitensportliche Wettbewerbsideen: von der bekannten Gelassenheitsprüfung über Allround-Wettbewerbe, Gruppengeländeritte, Handpferdereiten und "Horse & Dog"-Prüfungen bis hin zum Quadrillereiten und -fahren.

Einsteiger und Anfänger werden ebenso angesprochen wie Breitensportler jeglicher Couleur und erfahrene Reiter und Pferde anderer Reitweisen, beispielsweise Barockpferdereiter, Westernreiter oder Reiterinnen im Damensattel, für die auf den klassischen Turnieren bislang kaum adäquate Prüfungen ausgeschrieben wurden. Kurz gesagt, die WBO bietet Freiräume für Prüfungsideen aller Art, wobei die Regelwerke der FN-Anschlussverbände wie EWU (Western), VDD (Distanzreiter), IPZV und IGV (Isländer und Gangpferde) und andere einbezogen werden. Auch reitweisenübergreifende Prüfungen, wie beispielsweise Pas de deux mit Dressur- und Westernreiter, sind nach WBO erlaubt, genauso wie sportartenübergreifende. Die Einbindung anderer Sportarten kann eine Veranstaltung nicht nur bereichern, sondern auch dem Pferdesport neue Freunde gewinnen. Bei einem "Ride and Bike"-Wettbewerb zum Beispiel haben nicht nur Reiter/innen ihren Spaß, sondern auch die nicht-reitenden Freunde/Freundinnen.

Der Nutzen für die Pferdesportler liegt also auf der Hand. Doch auch die Veranstalter profitieren vom großen Gestaltungsfreiraum der WBO. Was sie freut: Geldpreise werden generell nicht ausgeschrieben und für etliche Wettbewerbe reicht ein Prüfer Breitensport als "Richter" aus.

WBO in vier Teilen

Insgesamt gliedert sich die WBO in vier Teile. Teil 1 enthält Grundregeln, Hinweise zu den Anschlussverbänden und wichtige Allgemeinhinweise. Im zweiten Teil finden sich zahlreiche Wettbewerbsideen. Die ersten "Gehversuche" bei der Ausschreibung eines WBO-Turniers werden durch zahlreiche selbsterklärende, praxiserprobte Musterbeispiele erleichtert. Wichtige Tipps für Veranstalter, Teilnehmer, Richter und Prüfer liefert Teil 3. Zuletzt bietet Teil 4 wichtige Arbeitshilfen in Form von Checklisten, Mustervordrucken und Formblättern beispielsweise zum Impfschutz, Pferdekontrollen und zur Auswertung.

 

Quelle: Pferd-Aktuell (FN)



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