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Wettbewerbs-Ordnung (WBO)
Entdecke die Möglichkeiten
© FN
Bunt, vielfältig und unkompliziert - die seit 1. Januar
2008 gültige Wettbewerbs-Ordnung (WBO) bringt Farbe ins
schwarz-weiße Turniergeschehen. Bei der Ausschreibung
sind der Fantasie der Veranstalter kaum Grenzen gesetzt,
gerade mal so viele, dass die Sicherheit von Pferd und
Reiter und der Tierschutz gewährleistet sind. Denn das
Motto der WBO lautet: "So wenig wie möglich, so viel wie
nötig!".
Sie ist die "Bibel" jedes Turnierveranstalters und
-teilnehmers: die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO). Dies
hat sich auch nicht mit der Einführung der WBO geändert,
im Gegenteil: Seit dem 1. Januar 2008 regelt die LPO den
klassischen Turniersport von Klasse S bis hinunter zur
Klasse E, die Einteilung in die drei Kategorien A, B und
C gibt es somit nicht mehr.
Der Pferdesport in seiner ganzen Vielfalt
Ergänzend zur LPO gibt es die Wettbewerbs-Ordnung,
hinter der sich weit mehr verbirgt als nur die bisherige
Kategorie C. Die WBO deckt nicht nur die gesamte Palette
der "Reiterwettbewerbe" ab - Dressur-, Spring-,
Geländereiterwettbewerbe, einfache Reiterwettbewerbe,
Longenreiterwettbewerbe, Fahrerwettbewerbe und
Führzügelklassen aller Art -, sondern beinhaltet auch
zahlreiche breitensportliche Wettbewerbsideen: von der
bekannten Gelassenheitsprüfung über
Allround-Wettbewerbe, Gruppengeländeritte,
Handpferdereiten und "Horse & Dog"-Prüfungen bis hin zum
Quadrillereiten und -fahren.
Einsteiger und Anfänger werden ebenso angesprochen
wie Breitensportler jeglicher Couleur und erfahrene
Reiter und Pferde anderer Reitweisen, beispielsweise
Barockpferdereiter, Westernreiter oder Reiterinnen im
Damensattel, für die auf den klassischen Turnieren
bislang kaum adäquate Prüfungen ausgeschrieben wurden.
Kurz gesagt, die WBO bietet Freiräume für Prüfungsideen
aller Art, wobei die Regelwerke der FN-Anschlussverbände
wie EWU (Western), VDD (Distanzreiter), IPZV und IGV
(Isländer und Gangpferde) und andere einbezogen werden.
Auch reitweisenübergreifende Prüfungen, wie
beispielsweise Pas de deux mit Dressur- und
Westernreiter, sind nach WBO erlaubt, genauso wie
sportartenübergreifende. Die Einbindung anderer
Sportarten kann eine Veranstaltung nicht nur bereichern,
sondern auch dem Pferdesport neue Freunde gewinnen. Bei
einem "Ride and Bike"-Wettbewerb zum Beispiel haben
nicht nur Reiter/innen ihren Spaß, sondern auch die
nicht-reitenden Freunde/Freundinnen.
Der Nutzen für die Pferdesportler liegt also auf der
Hand. Doch auch die Veranstalter profitieren vom großen
Gestaltungsfreiraum der WBO. Was sie freut: Geldpreise
werden generell nicht ausgeschrieben und für etliche
Wettbewerbe reicht ein Prüfer Breitensport als "Richter"
aus.
WBO in vier Teilen
Insgesamt gliedert sich die WBO in vier Teile. Teil 1
enthält Grundregeln, Hinweise zu den Anschlussverbänden
und wichtige Allgemeinhinweise. Im zweiten Teil finden
sich zahlreiche Wettbewerbsideen. Die ersten
"Gehversuche" bei der Ausschreibung eines WBO-Turniers
werden durch zahlreiche selbsterklärende, praxiserprobte
Musterbeispiele erleichtert. Wichtige Tipps für
Veranstalter, Teilnehmer, Richter und Prüfer liefert
Teil 3. Zuletzt bietet Teil 4 wichtige Arbeitshilfen in
Form von Checklisten, Mustervordrucken und Formblättern
beispielsweise zum Impfschutz, Pferdekontrollen und zur
Auswertung.
Quelle:
Pferd-Aktuell (FN)
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